ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Verbindlichkeit

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschliesslich massgebend, auch wenn der Kunde ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder die Anwendung der eigenen Allgemeinen Bedingungen verlangt. Abweichungen hievon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Statech vor Vornahme der Lieferung.

2. Preise

Alle in der Preisliste bzw. im Katalog aufgeführten Preise verstehen sich netto, ab Eschenbach SG, ohne MWST, Verpackungs- und Versicherungskosten. Der minimale Warenwert pro Lieferung beträgt CHF 70.00.

3. Transporte / Transportversicherung

Liegen keine Versandanweisungen vor, wird die Ware durch einen Vertragsspediteur von Statech geliefert. Liegen besondere Versandinstruktionen des Kunden vor, ist Statech berechtigt, für den zusätzlichen Aufwand eine Administrationsgebühr zu erheben. Der Abschluss einer Transportversicherung ist in jedem Falle Sache des Kunden.

4. Zahlungen

Zahlungsart und Zahlungsziel sind auf den Vertragsdokumenten vermerkt. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist oder stellt er die Zahlungen ein, werden alle Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.

5. Angebot und Auftragserteilung

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Katalogangaben sowie Abbildungen sind unverbindlich. Preise, Zahlungskonditionen sowie technische Details erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung durch Statech Verbindlichkeit. Die bestätigte Bestellung ist unwiderruflich.

6. Lieferfristen

Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie gelten jedoch nur als ungefähre Zeitangabe. Sie verlängern sich angemessen bei nachgewiesenen Verzögerungen in der Produktion, welche nicht durch Statech zu verantworten sind, sowie Fällen höherer Gewalt. Eine eventuell daraus entstehende verspätete Lieferung berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen und Annullierung der Bestellung.

7. Beanstandungen

Beanstandungen der gelieferten Produkte sind innert 14 Tagen nach Warenerhalt anzubringen. Allfällige spätere, jedoch noch in der Garantiefrist auftretende Mängel in der Beschaffenheit der gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Feststellung des Schadenfalls anzubringen. In allen Fällen hat die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Rechnungsbeträge zurückzubehalten oder zu kürzen. Transportschäden sind sofort, bei Warenempfang, schriftlich zu beanstanden und durch den Frachtführer bestätigen zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Garantie und Haftung

Für nicht von Statech selbst hergestellte Produkte garantiert und haftet Statech im Rahmen der Bedingungen der betreffenden Hersteller. Im Übrigen übernimmt Statech die Garantie für innerhalb eines Jahres nach Lieferung auftretende Fehler, sofern diese durch mangelhafte Materialien oder fehlerhafte Produktion bedingt sind. Die Garantie beschränkt sich nach Wahl von Statech auf Reparatur, vollen Ersatz des Produkts oder Vergütung des Rechnungswertes. Bei Fertigung nach Angaben des Kunden ist der Kunde vollumfänglich dafür verantwortlich, dass keine Immaterialgüterrechte oder andere Rechte Dritter verletzt werden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist CH-8733 Eschenbach.

Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar.